ABGESAGT: Begleitbeistandschaft: das ungeliebte Kind ¦ Wiler-Tagung Frühling 2021

Absage der Wiler-Tagung vom Frühling 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Bis heute hatten wir die Hoffnung, dass die epidemiologische Entwicklung eine Durchführung unserer «Frühlingstagung» ermöglichen könnte, doch leider macht uns die Aufrechterhaltung bzw. die Auslegung gewisser Massnahmen des Bundesrates einen Strich durch die Rechnung.

Unsere Fachtagung wird nicht als eine «Publikumsveranstaltung» taxiert, wo 100 Teilnehmer/innen zugelassen wären. Mit «Publikumsveranstaltungen» sind offenbar lediglich Veranstaltungen wie z.B. Sport, Kultur, Kino mit Publikum gemeint. Bei den anderen Veranstaltungen, z.B. der Fachkongress für Berufsleute, handelt es sich um eine Veranstaltung ohne Publikum, wo max. 50 Personen zugelassen sind.

Aus verschiedenen Gründen macht eine Tagung mit «nur» 50 Personen keinen Sinn. Hinzu kommt, dass wir bereits über 100 Anmeldungen haben und wir uns mit einer Selektion schwertun würden.

Schweren Herzens müssen wir daher leider die geplante Frühlingstagung (inkl. HV) kurzfristig absagen.

Da das ausgeschriebene Tagungsthema einem grösseren Interesse zu entsprechen scheint, werden wir bemüht sein, den Referenten für die Frühlingstagung 2022 gewinnen zu können.

Über die Geschäfte der Hauptversammlung werden Sie im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung befinden können. Dafür werden wir Sie separat anschreiben.

Obwohl wir uns grundsätzlich weiterhin an der bisherigen, bewährten Form der «Wiler Tagung» orientieren wollen, möchten wir – nicht zuletzt auch angesichts der anhaltend unsicheren Situation rund um die «Coronamassnahmen» – allfällige alternative Tagungsdurchführungen prüfen. In diesem Zusammenhang interessiert uns Ihre Meinung; wir werden uns daher zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Umfrage an Sie wenden.

Wir bedauern die erneute Absage der Tagung, möchten uns für die Umtriebe entschuldigen und freuen uns, wenn wir Sie – so hoffen wir – an der Herbsttagung begrüssen dürfen.

Freundliche Grüsse
OVBB Vorstand und Arbeitsgruppe Weiterbildung

Untenstehende Informationen sind nicht mehr gültig!!

Kurzinfos und  Anmeldebedingungen

  • Datum: Donnerstag, 3. Juni 2021
  • Zeit: 9:15 Uhr bis 16:30 Uhr (Türöffnung 8:45 Uhr) bis ca. 17.00 Uhr.
    Anschliessend Mitgliederversammlung
  • Ort: Stadtsaal, Bahnhofstrasse 6, 9500 Wil
  • Kosten: 160.- für OVBB-Mitglieder*innen; 210.- für Nicht-Mitglieder*innen des OVBB
    inklusive Mittagessen und Pausenverpflegung
  • Anmeldeschluss ist der 17.5.2021.
    Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
  • Rückfragen zu An- oder Abmeldungen bitte an geschaeftsstelle@ovbb.ch
  • Programm als PDF zum Download:
  • Anmeldebedingungen:
    Bei Abmeldungen bis 1. Woche vor Tagung (27.5.2021) wird 50% des Tagungspreises in Rechnung gestellt. Für Abmeldungen nach dem 27.5.2021 wird der volle Tagungspreises verrechnet.
  • Schutzmassnahmen Covid-19:
    Der OVBB ist bemüht, sämtliche für den Anlass notwendigen Schutzmassnahmen einzuhalten (u.a. Abstandsregeln, Hygienemittel). Es gilt während der ganzen Veranstaltung eine Maskenpflicht. Sollte aufgrund der epidemiologischen Lage eine sichere Durchführung nicht möglich sein, so behält sich der OVBB das Recht vor, den Anlass abzusagen (bereits geleistete Tagungsgebühren werden zurückerstattet oder für eine spätere Tagung gutgeschrieben).
  • Direkt im Anschluss an die Wiler-Tagung findet für Interessierte die
    Hauptversammlung des OVBB statt. Infos und Unterlagen finden Sie hier.

 

Themen und Inhalte

Ist ein Begleitbeistand oder eine Erziehungsbeiständin mit Rat und Tat bloss ein halber Beistand? Ausschliessliche Begleitung und Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz – braucht’s das? geht das?

Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich die Wilertagung am 3.6.2021 mit dem Referenten Prof. Dr. iur. Daniel Rosch, dipl. Sozialarbeiter FH, MAS in Nonprofit Management, systemischer Berater, Buchautor

Begleitung, Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz: Tücken zum Pflücken

Tagungsinhalt:
«Beratung – keine Zeit! » – «Nur Beratung – geht nicht! » Das hört man nicht selten im Kontakt mit Berufsbeiständ*innen. Es lohnt sich aber genauer hinzuschauen. Die Tagung geht daher der Frage nach, welche Bedeutung Beratung und Begleitung im Erwachsenenschutz und im Kindesschutz haben und inwiefern ausschliessliche Beratung und Begleitung überhaupt ein Feld für Beiständ*innen ist. Dabei werden rechtliche, methodische und organisationale Überlegungen und Perspektiven dargestellt und miteinander verknüpft. Dabei stossen wir auf verschiedene Tücken zum Pflücken.