Rechtliches Inkasso Alimentenwesen – St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe

Thema Rechtliches Inkasso (Zwangsvollstreckung) im Bereich Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für

Unterhaltsbeiträge (GIVU)

Zielpublikum Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozial-Beratungsstellen, KESB, Berufsbeistandschaften sowie Behördenmitglieder
Kursinhalt Einleitung von gezielten Inkassomassnahmen gegen Schuldner*in (betreibungs- zivil- und strafrechtlich), rechtliches Inkasso (Zwangsvollstreckung)

–       Einleiten von Betreibungen (Betreibung auf Pfändung / Konkurs), Gläubiger-Bezeichnung

–       Arrestbegehren stellen

–       Sonderquote /Eingriff ins Existenzminimum, Betreibung von Unterhaltsbeiträgen / Privilegien von Unterhaltsansprüchen

–       Einreichen von gerichtlichen Schuldneranweisungen

–       Sicherstellung von Unterhaltsbeiträgen

–       Einreichen von Strafanträgen

Weiterbildung im Thema «Alimentenbevorschussung/Inkassohilfe» für August/September 2022 geplant.

Unterlagen
(bitte mitbringen)

–   Gesetz und Vollzugsverordnung über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge GIVU

–   Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB

–   Schweizerisches Obligationenrecht OR

–   Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG

–   Die restlichen Kursunterlagen werden eine Woche vor Kursbeginn digital zur Verfügung gestellt

Kursleitung Livia Rüegg, Fachspezialistin Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe, MLaw in Rechtswissenschaften
Ort Offen (St.Gallen oder Rorschach)

Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung ist auch eine Durchführung als Webinar (Zoom) möglich.

Kosten CHF 450.00 (für KOS-Mitglieder CHF 390.00) inkl. Verpflegung und Kursunterlagen

max. 24 Teilnehmer/innen

Kursdauer Freitag, 24. September 2021, 09.30h – 16.30h (inkl. Apéro, wenn Präsenzveranstaltung möglich)
Anmeldung Bis 30. Juni 2021 anmelden bei Ralph Scherrer, Leiter Soziale Dienste, Kirchstrasse 8, 9400 Rorschach, 071 844 21 90, ralph.scherrer@rorschach.ch
Generelle Bestimmungen In den Kurskosten sind die Pausenerfrischungen, Mittagessen, Abgabe von Übungsbeispielen und Dokumentationen inbegriffen. Die Kurskosten sind bis 30 Tage vor der Weiterbildung zu überweisen. Abmeldungen, welche später als 14 Tage vor der Durchführung eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden bzw. die vollen Kurskosten werden angerechnet.