Fachkurs Vertiefung kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Instrumente
Die im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verankerte gesellschaftliche Werthaltung der Selbstbestimmung und die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden führen dazu, dass Fremd- und Selbstbestimmung differenziert austariert werden müssen. Damit wird auch dem verfassungsmässig verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip und der Forderung nach massgeschneiderten Massnahmen nachgelebt. Entsprechend legt der Fachkurs seinen Fokus auf die rechtlichen Instrumente im Kindes- und Erwachsenenschutz. Dabei begnügt sich der Kurs nicht mit den rechtlichen Voraussetzungen. Er behandelt auch psychiatrische und kindeswohlrelevante Voraussetzungen. Der Fachkurs stärkt sowohl abklärende Personen als auch anordnende Behördenmitglieder in ihrer Handlungskompetenz bezüglich dem Massnahmensystem. Dabei wird massgeblich von relevanten Praxissituationen ausgegangen, theoretisches Wissen vermittelt und für den Arbeitsalltag nutzbar gemacht.
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