Ergebnisse der Umfrage zur Situation der Berufsbeistandschaften

 

 

Erhebung zur Situation der Berufsbeistandschaften im Verbandsgebiet des OVBB 2015

Januar bis März führte der OVBB eine Erhebung durch bei den Leitungen aller Berufsbeistandschaften und Sozialen Dienste, welche Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich im Einzugsgebiet des OVBB (SH, TG, SG, AR, AI, GR, GL) führen. Von den 49 angeschriebenen Organisationen beantworteten 38 den Fragebogen.

 

Quantitativer Teil

Interessiert hat den OVBB hierzu insbesondere der Vergleich der Fallzahlen pro Stellen-% (und damit der Belastung). Diese beträgt im Durchschnitt 78 Mandate bei 100 Stellen-% Berufsbeistand und ist damit höher als die Empfehlungen sowohl der KOKES (Konferenz der Kantone zum Kindes- und Erwachsenen-schutzrecht) als auch des SVBB (Schweizerische Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände). Mit durchschnittlich 54% administrativer Unterstützung pro 100 Stellen-% Berufsbeistand liegt diese tiefer als empfohlen. Massiv sind dabei die Unterschiede zwischen den einzelnen Stellen, die Zahlen liegen zwischen 49 Mandaten bis zu 123 Mandaten pro 100 Stellen-% Berufsbeistand.

 

Die Wahrnehmung, dass die Belastung in den Berufsbeistandschaften insgesamt hoch ist, bestätigt sich mit dieser Umfrage. Gravierend sind aber insbesondere die enormen Unterschiede. Gemessen an der grossen, persönlich zu tragenden Verantwortung für die Klientinnen und Klienten und im Wissen darum, welche tragischen und/oder teuren Folgen Fehler in unserer Arbeit haben können, ist dringend sicherzustellen, dass bei allen Berufsbeistandschaften genügend Ressourcen bereitgestellt werden. An vielen Stellen ist dies offenbar möglich, an allen anderen Orten sind die Trägerschaften in die Pflicht zu nehmen.

 

Qualitativer Teil

Die Fragen zielten im Kern darauf, was sich mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) für die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände geändert hat. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit fachlich gut auf das neue Recht vorbereitet war. Der Auftrag habe sich im Grundsatz auch nicht wesentlich verändert. Insbesondere wird positiv erlebt, dass die Professionalität der Berufsbeistände in Bezug auf ihre Aufgabe vermehrt gefordert und gefragt ist. Deutlich hingegen ist die Antwort auf die Frage, ob der Arbeitsaufwand pro Mandat gestiegen ist, 73 % stimmen dem voll oder eher zu. Der Aufwand sei gestiegen aufgrund der Anforderungen der KESB (Berichtswesen, Rechnungswesen, Anträge), aber auch im (vom neuen Recht unabhängigen) Bereich der Sozialversicherungen. Ein Viertel der Stellen strebt aufgrund der zu grossen Belastung einen personellen Ausbau an. Die Zusammenarbeit mit der KESB wird von den meisten Stellen positiv erlebt. Insbesondere wird attestiert, dass die Behörden nicht unbesehen neue Mandate errichten. In den Fällen, wo die Mandatszahlen steigen, wird dies nicht der KESB angelastet.

 

Die im neuen Recht geforderte Professionalisierung wird offensichtlich wahrgenommen. Dies in durchaus positiver Weise bezüglich der vermehrten Gewichtung der eigenen Fachlichkeit und Professionalität, die vis à vis einer professionellen Behörde gefordert ist. Dass die Hauptaufgaben der Beiständinnen und Beistände grossmehrheitlich dieselben sind wie früher, ist entlastend, war doch vor Einführung des neuen Rechts diesbezüglich eine grosse Unsicherheit vorhanden. Belastend dagegen wird der insgesamt erhöhte Aufwand erlebt, da eine professionelle Behörde andere qualitative Ansprüche stellt als dies wohl früher viele Vormundschaftsbehörden taten. Fachlich lässt sich dies begründen, hingegen fehlen oft die Ressourcen, um diese Aufgaben qualitativ gut und rechtzeitig auszuführen.